Ich vermute, Dein BV liegt im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Dort solltest Du überprüfen, welche Baunutzungsverordnung gilt (z.B. die von 1962 oder 1977)
In den alten Baunutzungsverordnungen steht meines Wissens nichts über die Erhöhung um 50% der GRZ in der Version von 1990 schon.
Beiträge von Ralph Swoboda
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