Das ist jetzt eine schwierige Frage oder vielleicht auch nicht. ![]()
Laut DIN und EC5 SOLL diese Berechnung durchgeführt werden. Insofern ist es es eine Kann-Bestimmung und diese Berechnung muss nicht unbedingt gemacht werden.
ABER
Wenn es zum Streit mit dem Bauherrn kommt und die Sache geht vor Gericht, dann wird der Richter sagen dass diese Berechnung Stand der Technik ist und hätte gemacht werden müssen.
Sie können diese Berechnung ja machen lassen und sich die Holzquerschnitte ansehen und dann immer noch entscheiden, welche Querschnitte Sie verwenden.