Hallo
Ich habe da einen Ärger mit einem Kunden bezügl. dem Aufmaß.
ich habe holzriegelwände mit Außenverschalung geliefert. diese Schalung steht an den Ecken, dem Giebelrähmen, Rähmen einige cm über wegen der Anschlüsse. Ich bin jetzt der Meinung, logischer weise, daß das Abmaß jetzt nicht die Wandkonstruktion sondern die Verschalung bringt.
Der Auftraggeber natürlich sieht das etwas anders und meint, daß das Abmaß von UK Schwelle bis OK Rähm bzw. Ecksäulen Außen-Außen gilt. Die Norm (Ö-Norm B2215) kann man auch auslegen wie man will, ich meine das hier nur die Konstruktion gemeint ist. Also wenn die Wand ohne Bekleidungen geliefert wird, ATG natürlich wieder anderer Meinung.
Gibt es da irgentwo eine Regelung oder so etwas?