Hotline Tipp 4:Grundsätze der Dachausmittlung

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  • Die folgenden Grundsätze gelten für die reine Dachausmittlung. Es gibt auch andere Möglichkeiten der Dachflächeneingabe, wie zum Beispiel Verschneidung und freie Dachflächen (ab Version 6). Damit hat man auch noch andere Eingabemöglichkeiten zur Verfügung.



    Dachausmittlung Allgemein:


    -Für jede Trauf- oder Ortganglinie muss eine Hausseite eingegeben werden.


    -Die Hauskonturseiten von unterschiedlichen Hauskonturen sollten nie direkt aufeinander liegen.


    -Die Dachüberstände müssen so gewählt werden, dass jede Trauf- oder Ortganglinie mindestens 20mm lang wird. (Tipp: Im Zweifelsfall alle Hausseiten mit min. 20mm eingeben und zunächst alle Dachüberstände mit 0 angeben. Dann Schritt für Schritt die Dachüberstände ermitteln)


    -Um Probleme bei der Verschneidung unterschiedlicher Dachflächen zu vermeiden, sollten Sie Dachüberstände von 0,000m vermeiden. Verwenden Sie im Zweifelsfall einen Dachüberstand von mindestens 0,003m.



    Trauflinienversprünge:


    -Die Dachneigung sollte immer an der tiefsten Trauflinie angegeben werden.
    -Die Traufhöhen verschiedener Trauflinien, die zu einer Dachfläche gehören, müssen zusammenpassen. Dies können Sie erreichen, indem Sie für die höher gelegenen Traufen als „bezogene Seite“ die Hauskonturseite der tiefsten Traufe angeben.



    Steigende Traufe:


    -Soll eine „steigende Traufe“ entstehen, muss eine kurze (mind. 2cm lange) Seite eingegeben werden, die parallel zum First verläuft. Dieser kurzen Seite wird die Dachneigung zugewiesen, der langen (schräg zum First verlaufenden) „eigentlichen“ Traufe wird eine Dachneigung von 90° zugewiesen.
    -Wenn ein horizontaler First entstehen soll, müssen die gegenüberliegenden Hausseiten immer parallel sein.

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