Schwingungsnachweis

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    • Offizieller Beitrag

    Das ist jetzt eine schwierige Frage oder vielleicht auch nicht. :grinning_squinting_face:


    Laut DIN und EC5 SOLL diese Berechnung durchgeführt werden. Insofern ist es es eine Kann-Bestimmung und diese Berechnung muss nicht unbedingt gemacht werden.


    ABER


    Wenn es zum Streit mit dem Bauherrn kommt und die Sache geht vor Gericht, dann wird der Richter sagen dass diese Berechnung Stand der Technik ist und hätte gemacht werden müssen.


    Sie können diese Berechnung ja machen lassen und sich die Holzquerschnitte ansehen und dann immer noch entscheiden, welche Querschnitte Sie verwenden.

    Viele Grüße,
    Joachim Neumann (Dietrich's Technology GmbH)
    Software für den Holzbau, Abbund, Holzrahmenbau, Blockbau, Ingenieurholzbau und für die Fertighausindustrie

  • Durch den Schwingungsnachweis ändern sich die Balkenhöhen erheblich.
    Z.B. bei einer Balkenlänge von 5m von 12/20 auf 12/28 BS11


    Eine sichtbare Holzbalkendecke sieht somit nicht mehr schön aus.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Manfred Bons

    • Offizieller Beitrag

    Im Zweifelsfall würde ich das dann mit dem Bauherren besprechen und mir seine Entscheidung schriftlich geben lassen. Er sieht ja an dieser Sache, dass Sie qualifiziert sind und wissen wovon Sie reden. Mehr fällt mir dazu auch nicht ein.

    • Offizieller Beitrag

    Ein Bauherr weiß in der Regel nichts von diesen Dingen. Deshalb wäre seine Unterschrift in diesem Fall wertlos.
    Die Verantwortung für diese Entscheidung trägt der Statiker, der sein Fach studiert hat und deshalb weiß was er macht. Zudem unterschreibt er seine Berechnung und ist als Ingenieur versichert.


    Ein Statik-Programm macht aus einem Handwerker noch lange keinen Statiker.

    • Offizieller Beitrag

    Das stimmt natürlich, dass da der Statiker der bessere Ansprechpartner ist. Der letzte Satz von Herrn Bons ist mir allerdings nicht ganz klar. Eingeben können Sie das ja, aber ob Sie das Ergebnis berücksichtigen wollen ist eine andere Frage. Wenn der Statiker auf Nummer sicher gehen will, wird er auch nichts anderes sagen und dann bleibt wieder die Frage nach der Optik der riesigen Querschnitte.

  • Es gibt seit Dezember 2008 eine neue Norm (DIN 1052). Das Buch ist nicht ganz billig, aber jeder, der mit Statik zu tun hat, sollte es haben und auch lesen.

    Gruss
    wutzernst

  • Meine Frage war ja, muss man den Schwingungsnachweis führen oder nicht, wenn ja dann ist ja alles klar.
    Wenn der Statiker es aber nicht muss dann muss ich es auch nicht. ;)

    Mit freundlichen Grüßen,
    Manfred Bons

    • Offizieller Beitrag

    Dann sind wir uns ja einig. :lol:


    Sie haben aber Recht, dass ich mir den Satz oben hätte sparen können. ich hatte ihn allerdings erst falsch verstanden und dann mein Post nicht mehr weggelöscht.

    • Offizieller Beitrag

    Evtl habe ich noch eine Information, die Ihnen weiterhilft:
    Wir rechnen den Schwingungsnachweis im Moment so, dass wir auf jeden Fall auf der sicheren Seite sind. Dies lässt sich aber noch verfeinern, was wir in Zukunft auch noch machen wollen. Es kann gut sein, dass dann die Querschnitte wieder kleiner werden. Im Moment wollen wir aber auf jeden Fall auf Nummer Sicher gehen.

  • Ich freue mich schon auf die Verfeinerung denn so kann ich keine sichtbare Decke verkaufen und einbauen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Manfred Bons

    • Offizieller Beitrag

    Da fragen Sie mich zuviel. Warten wir es ab, bis es verfügbar ist, dann kann ich das auch die Statiker fragen, die diese Berechnungen machen.

    Viele Grüße,
    Joachim Neumann (Dietrich's Technology GmbH)
    Software für den Holzbau, Abbund, Holzrahmenbau, Blockbau, Ingenieurholzbau und für die Fertighausindustrie

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