Heute hatte ich ein 3/4 stündiges Streitgespräch ohne Ergebnis mit einer Planerin=Bauüberwachung/Rechnungsprüfung. Sie nörgelt an den Aufmaßlisten (sogar mit Bild)
Bsp.:Dachlänge 11,40m, First 12x16 mit Hackenblatt geteilt 5,80m und 5,80m (nach Aufmaßliste also 11,60m). Sie meint nach VOB Einbaulänge 11,40m das Aufmaß hätte deswegen grobe Fehler und müsse auch keine Rechnung bezahlen. - Ich meine das die Aufmaßliste (2x 5,80m) korrekt ist und weil tatsächlich erbracht auch bezahlt werden muß. Die Überlappung wird ja gebraucht aus der Natur der Sache raus das ich den First miteinander verbinden muß. Sie (sturrrr) es sind 11,40m eingebaut und mehr nicht.
Mir gehts ums Prinzip, wie seht ihr das oder wo ist das geregelt (Einzelängen = Gesamtlänge) VOB oder Hat der High Tech Verband was?
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