Hackenblatt im Aufmaß?

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  • Heute hatte ich ein 3/4 stündiges Streitgespräch ohne Ergebnis mit einer Planerin=Bauüberwachung/Rechnungsprüfung. Sie nörgelt an den Aufmaßlisten (sogar mit Bild)
    Bsp.:Dachlänge 11,40m, First 12x16 mit Hackenblatt geteilt 5,80m und 5,80m (nach Aufmaßliste also 11,60m). Sie meint nach VOB Einbaulänge 11,40m das Aufmaß hätte deswegen grobe Fehler und müsse auch keine Rechnung bezahlen. - Ich meine das die Aufmaßliste (2x 5,80m) korrekt ist und weil tatsächlich erbracht auch bezahlt werden muß. Die Überlappung wird ja gebraucht aus der Natur der Sache raus das ich den First miteinander verbinden muß. Sie (sturrrr) es sind 11,40m eingebaut und mehr nicht.
    Mir gehts ums Prinzip, wie seht ihr das oder wo ist das geregelt (Einzelängen = Gesamtlänge) VOB oder Hat der High Tech Verband was?

    Blau macht glücklich! :lol:

  • Hallo Kurt,
    schau mal in die VOB, gibt meines Wissens nur als Papier und sauteuer :frowning_face: . Da steht "Holzlänge einschl. Verbindung". Habe sie leider gerade nicht da.

    Gruss
    wutzernst

  • Hallo Kurt,


    hab eben mal in der VOB nachgesehen, da steht: unter VOB Teil C 5 Abrechnung 5.1.1.1
    :right_arrow: Für verzimmerte Hölzer und Brettschichthölzer bei der Ermittlung des Raummaßes (m³)
    - die größte Länge einschließlich der Zapfen und anderer Holzverbindungen
    ;)


    also tritt der Tante mal auf die Füße. :lol:

    Grüsse aus dem Herzen Hessens


    Sven

  • Hallo hab es eben mal schnell eingescannt vieleicht hilft es dir :exclamation_mark:
    Hoffe ich konnte dir helfen. ;)

    Grüsse aus dem Herzen Hessens


    Sven

  • Dann solltest Du meiner Meinung nach aber auch die Pfette in die Liste geteilt reinschreiben. Also 2 Stck. 12/16 a 5,80 meter
    Somit wäre auch der Bezug zur Firstlänge nicht so direkt gegeben und bei der Prüfung rutscht es eher durch.


    Würde da Firstpfette 11,60 stehen könnte man ja auch davon ausgehen der Zimmerer hat nur geteilt aus Bequemlichkeit oder waum auch immer.


    Noch besserer Karten hast Du m.E. wenn das auch in der Statik so vorgesehen war.


    Viel Erfolg wünsche ich.



    Mir hat letztens einer einen Nachtrag gekürzt, obwohl dieser rechtzeitig angeboten, nicht in der Höhe bemängelt und zur Ausführung freigegeben war. Begründung: Unüblicher Preis. :smiling_face_with_horns:
    Nur...mein Subler hat genau das Geld von mir auch bekommen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Kurt,


    Du hast natürlich vollkommen Recht, was das korrekte Aufmaß angeht. Aber darum geht es der Tante gar nicht. Sie hat den Auftrag, die Zahlung zunächst so weit wie möglich hinauszuzögern, weil die Kassen sowieso leer sind. Unwahre Behauptungen sind dafür gut geeignet. Und den Erfindungsreichtum dieser Individuen darf man nicht unterschätzen. Wenn die Zeit bis zum Gehtnichtmehr ausgereizt ist, kommen die ersten Mängelrügen. Egal ob wahr, halbwahr oder frei erfunden.
    Man könnte auf die Idee kommen, und die 20 cm langen Blätter zu verschenken, um wenigstens das unstrittige Geld zu bekommen, das wird aber an der Taktik nichts ändern :twisted:

    Freundlich grüßt
    Der_Planer

  • Ich hatte gestern nach ingesamt 3,5std Diskusion die "Nase voll" :smiling_face_with_horns:
    wutzernst,Hoechsti,Carp und Planer, Danke für eure Hilfe ich werd jetzt noch mal Anlauf nehmen. (Ich liebe Euch 8O :lol: :lol: :lol: )

    Blau macht glücklich! :lol:

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